Der Ablauf und die Akteure

Die Standortwahl läuft in drei Etappen. Die Verfahrensleitung liegt beim Bund. In der ersten Etappe geht es darum, geologische Gebiete festzulegen, die als Standorte von Tiefenlagern in Frage kommen. In der zweiten konkretisiert die Nagra die Lagerprojekte in Zusammenarbeit mit den betroffenen Regionen und unter Einbezug verschiedener Behörden. Dabei werden die möglichen Standorte untersucht und verglichen mit dem Ziel die Auswahl einzuengen auf mindestens zwei potenzielle Standorte für ein Lager hochaktiver Abfälle und zwei für ein Lager schwach- und mittelaktiver Abfälle. In der dritten Etappe werden die verbleibenden Möglichkeiten nochmals vertieft verglichen und aufgrund der Resultate werden die Lagerstandorte vorgeschlagen. Bundesrat und Parlament entscheiden über die Rahmenbewilligungen. Gegen deren Erteilung kann das Referendum ergriffen werden. 

Wer macht was?

  • Das Bundesamt für Energie (BFE) hat im Sachplan- und Rahmenbewilligungsverfahren die Federführung. Es leitet und koordiniert das Verfahren und organisiert die regionale Beteiligung (Partizipation). Zudem informiert das BFE die Öffentlichkeit über den Stand der Arbeiten.
  • Die Kantone unterstützen das BFE bei der regionalen Mitwirkung. Weiter passen sie falls nötig die kantonalen Richtpläne an.
  • Die in den möglichen Standortregionen liegenden Gemeinden bringen im Rahmen der Partizipation ihre Anliegen ein und werden laufend in die Zusammenarbeit einbezogen.
  • Die Bevölkerung, die Kantone, interessierte Organisationen sowie die Nachbarstaaten haben die Möglichkeit, im Rahmen der vom Sachplan vorgesehenen Anhörungen Stellung zu den Standortvorschlägen und Ergebnisberichten zu nehmen.
  • Die Nagra hat die Rolle der Fachexpertin. Sie erarbeitet die erdwissenschaftlichen Grundlagen und schlägt mögliche Standortgebiete vor, führt die erforderlichen Untersuchungen durch und konkretisiert die Lagerprojekte.
  • Das Eidgenössiche Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) begleitet und überprüft die Vorschläge hinsichtlich der sicherheitstechnischen Aspekte, bevor das Parlament und der Bundesrat die Entscheide treffen.
  • Der Bundesrat entscheidet generell über die Bewilligungen für den Bau von Kernanlagen, zu denen auch Tiefenlager zählen. Gegen die Erteilung der Rahmenbewilligung für ein geologisches Tiefenlager kann das Referendum ergriffen werden. Das letzte Wort haben in diesem Fall die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Schweiz.
Akteure im Sachplanverfahren