Die Suche nach dem sichersten Ort der Schweiz

Mit dem Sachplan geologische Tiefenlager stellte sich die Schweiz die Frage neu, wo – das heißt: in welchen geologischen Formationen – es auf ihrem Gebiet überhaupt möglich wäre, radioaktive Abfälle untertags planvoll und kontrolliert zu entsorgen. Diese Frage ehrlich zu stellen und zu belastbaren, nachvollziehbaren und überprüfbaren Antworten zu kommen, war eine Lehre aus der jahrelang vergeblichen Endlagersuche und hatte sich als Gebot rationaler Politik erwiesen. Denn alle Versuche, Endlagerstandorte vorzuschlagen und durchzusetzen, stießen auf Widerstand in Region und Bevölkerung, die den Zweifel formulierte: Warum gerade hier?

Um zu überzeugenden Resultaten und Vorschlägen in der Standortsuche zu kommen, ist es wichtig, vergleichend vorzugehen – in einem Verfahren, das offen, transparent und partizipativ angelegt ist. Deshalb war, quasi ungeachtet vorausgegangener Aktivitäten und Untersuchungen (Wellenberg, Benken), der Ausgangspunkt die ‚weiße Karte‘ Schweiz, von der aus zunächst grundsätzlich geeignete, potentielle Standortgebiete zu identifizieren waren.

[Illustration: Fig. I aus NTB 08-03, S. III]
[Illustration: Fig. I aus NTB 08-03, S. III]

Aufgrund ihrer geologischen Aktivität konnten dabei zunächst Landesteile großräumig ausgeschieden werden (der Faltenjura und die kristallinen Bereiche der Alpen – die Alpen etwa heben sich durch die nach Norden drückende afrikanische Kontinentalplatte immer noch jährlich im Millimeterbereich), ehe es zunehmend kleinräumige Betrachtungen einer Vielzahl von Kriterien (Lage und Ausdehnung von möglichen Wirtsgesteinen, Störzonen, Verfaltungen, Überschiebungen etc.) erlaubten, Standortgebiete für SMA- und/oder HAA-Lager zu bestimmen und vorzuschlagen.

Dies erfolgte in Etappe 1 des Sachplanverfahrens mit folgenden Schritten:

  • Vorschlag der Nagra vom 17.10.2008 [vorgelegt mit NTB 08-03; er kann hier bezogen werden: http://www.nagra.ch/de/cat/publikationen/technischeberichte-ntbs/ntbs-2001-2013/downloadcenter.htm] mit den Standortgebieten Wellenberg, Jura Südfuß, Bözberg (Jura Ost), Nördlich Lägeren, Zürcher Weinland (Zürich Nordost) und Südliches Schaffhausen (Südranden) für ein SMA-Lager und Bözberg (Jura Ost), Nördlich Lägeren sowie Zürcher Weinland (Zürich Nordost) für ein HAA-Lager [Abb. Geologische Standortgebiete aus NTB 08-03, S. 357, Fig. 6.1-1 – der weiße Bereich auf dieser Karte ist deutsches Staatsgebiet]
  • Überprüfung der Nagra-Vorschläge durch das ENSI, die im Ergebnis (ENSI 33/070: Sicherheitstechnisches Gutachten zum Vorschlag geologischer Standortgebiete, Brugg, Januar 2010: http://static.ensi.ch/1337764097/ensi_33-070.pdf) zur Empfehlung kam, alle vorgeschlagenen Standorte in Etappe 2 des Verfahrens weiter zu untersuchen
  • Publikation des Ergebnisberichts für Etappe 1 vom Bundesamt für Energie am 30.11.2011 nach vorheriger öffentlicher Anhörung
  • Beschluss des Bundesrats am 1.12.2011, die sechs Standortgebiete wie von der Nagra vorgeschlagen und von den Behörden geprüft und bestätigt in Etappe 2 des Sachplans aufzunehmen.

 

Geologische Standortgebiete aus NTB 08-03, S. 357, Fig. 6.1-1
Geologische Standortgebiete aus NTB 08-03, S. 357, Fig. 6.1-1

Aufgabe der sich anschließenden Etappe 2 war und ist es, einerseits die geologischen Kenntnisse über die Standortgebiete zu vertiefen und andererseits Mitwirkungsmöglichkeiten der Bevölkerung in den betroffenen Regionen aufzubauen. Das Wissen über den Aufbau und die Struktur der Gesteinsschichten in den zur Wahl stehenden Gebieten ergänzte die Nagra seitdem durch Beteiligung an Bohrungen Dritter (zum Beispiel Erdwärme-Erkundungen) und durch neue 2D-seismische Untersuchungen. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse wurden auf Behörden- und Expertenebene zur Diskussion gestellt; im August 2014 wurde vom ENSI bestätigt, dass ein hinreichender Kenntnisstand erreicht sei, um vonseiten der Nagra einen sicherheitsgerichteten Vergleich der Standortgebiete vorzunehmen und für Etappe 3 einengend vorzuschlagen, welche Gebiete weiter untersucht bzw. welche Gebiete zurückgestellt werden sollen.

Dies führte zum

2x2-Vorschlag der Nagra,

welcher am 30. Januar 2015 der Öffentlichkeit vorgestellt worden ist. In ihm bekundet die Nagra als entsorgungspflichtiges Unternehmen, die beiden Standortgebiete im Zürcher Weinland (Zürich Nordost) und unter dem Bözberg (Jura Ost) in Etappe 3 vertiefend untersuchen zu wollen. Diese Optionen kommen jeweils sowohl für ein SMA- wie für ein HAA-Lager in Frage – oder, sofern die weiteren sicherheitsgerichteten Analysen diese Möglichkeit befürworten, für ein sogenanntes Kombilager.

Diese verbliebenen Standortgebiete sind sehr nah zur Grenze zu Deutschland gelegen:
ZNO - nächste Entfernung des sog. optimierten Lagerperimeters (nach NTB 14-01: Anhang, B-56 bis B-63 sowie B-16 bis B-22) für HAA zu deutschem Gebiet ist unter einem Kilometer, der SMA-Perimeter liegt direkt an die Grenze stoßend; nächste Entfernung des vorgeschlagenen Standorts der Oberflächenanlage bei Marthalen zu deutschem Gebiet beträgt knapp über 1 km.
JO – nächste Entfernung des optimierten Lagerperimeters HAA zu deutschem Gebiet ist ca. 8 km, vom SMA-Perimeter nur knapp über 5 km (vgl. NTB 14-01: Anhang, B-74 bis B-84 sowie B-29 bis B-36); nächste Entfernung des vorgeschlagenen Standorts der Oberflächenanlage bei Villigen zu deutschem Gebiet beträgt ca. 7,5 km.

Die Nagra hat folgende Dokumente als Downloads im pdf-Format zur Verfügung gestellt:

 

Die kompletten Technischen Berichte NTB 14-01 bis NTB 14-12 können bei der Nagra hier bezogen werden: http://www.nagra.ch/de/cat/publikationen/technischeberichte-ntbs/ntbs-2014-2015/downloadcenter.htm  

Wie geht die Suche nach dem sichersten Ort der Schweiz weiter?

Aktuell sind Behörden, Fachstellen, Kantone und unabhängige Experten mit der fachlichen Überprüfung der von der Nagra vorgelegten Arbeiten befasst. Insbesondere das ENSI wird dieser Aufgabe mit einem umfassenden Gutachten nachkommen, das für Anfang 2016 zu erwarten ist. Auch die deutsche ESchT erarbeitet eine Stellungnahme innerhalb dieses Zeitrahmens. Das BFE wird nach Vorlage der behördlichen Gutachten eine drei Monate dauernde öffentliche Anhörung durchführen und anschließend die Ergebnisse von Etappe 2 zuhanden des Bundesrats zusammenfassen, der gemäß aktueller Zeitplanung etwa Mitte 2017 seinen Entscheid zum Abschluss von Etappe 2 und dem weiteren Fortgang der Standortsuche treffen wird. Erst mit diesem Bundesratsentscheid wird der Vorschlag der Nagra als Beschluss ins Sachplanverfahren aufgenommen, werden mithin die nicht weiters zu untersuchenden Standortgebiete zurückgestellt und Zürich Nordost und Jura Ost als definitive Standortoptionen bestätigt.

Der Fortgang des Verfahrens beinhaltet zunächst weitere Untersuchungen der Geologie. Bereits im Winter 2015/2016, gewissermaßen im Vorgriff auf Etappe 3, unternimmt die Nagra 3D-seismische Untersuchungen für das gesamte Gebiet des Bözbergs sowie im nördlichen Teil des Standortgebiets Zürich Nordost; letztere tangieren mit Jestetten auch deutsches Territorium. Außerdem bereitet die Nagra Bohrgesuche vor, die Bewilligungen nach Kernenergiegesetz erfordern. Probebohrungen sind ab 2017 mit dem Start von Etappe 3 geplant.

Diese Erkundungen sollen die fachliche Grundlage für die letztlichen Standortentscheide vorläufig vervollständigen. Etwa 2019/2020 wird die Nagra bekanntgeben, an welchen Standorten sie ein SMA- und ein HAA-Lager oder an welchem Standort sie ein Kombilager beantragen will; dementsprechend wird die Nagra in der Folge ein oder zwei Rahmenbewilligungsgesuche ausarbeiten, voraussichtlich bis 2022. Daran werden sich wieder wissenschaftliche und behördliche Überprüfungen sowie eine öffentliche Anhörung anschließen, ehe der Bundesrat etwa im Jahr 2027 die Etappe 3 des Sachplanverfahrens mit einem abschließenden Entscheid beenden wird. Dieser ist dem Parlament zur Genehmigung vorzulegen, dessen Beschluss seinerseits dem fakultativen Referendum untersteht; das Stimmvolk der Schweiz wird also etwa im Jahr 2029 die Suche nach dem sichersten Ort des Landes gutheißen oder verwerfen können.