Vernehmlassung zum Sachplan geologische Tiefenlager Etappe 2

Der Sachplan geologische Tiefenlager gliedert die Suche des Schweizer Bundes nach Standorten zur nationalen Entsorgung der nuklearen Abfälle in drei Etappen. Es handelt sich um ein schrittweises Evaluieren von möglichen Standortgebieten, die unter dem Primat der Sicherheit zur tiefengeologischen Lagerung der nuklearen Abfälle der Schweiz geeignet sind. Zum Abschluss der aktuellen Etappe 2 des Verfahrens findet vom 22. November 2017 bis zum 9. März 2018 eine Vernehmlassung statt. Es werden alle relevanten Dokumente und Ergebnisse der Standortsuche öffentlich aufgelegt. Während dieser Frist haben nicht nur alle damit befassten Behörden und Organisationen der Schweiz und der Nachbarländer, sondern auch die betroffene Bevölkerung das Recht und die Gelegen­heit, sich zum Verfahren zu äußern. Die Etappe 2 des Sachplanverfahrens wird zum Ergebnis führen, dass die Schweiz alle nationalen radioaktiven Abfälle aus der Atomkraftnutzung sowie aus Medizin, Industrie und Forschung künftig in unmittelbarer Nähe zu Deutschland entsorgen wird (entweder im Zürcher Weinland oder im Zürcher Unterland oder im Gebiet des Tafeljura/Aargau).

Was ist eine Vernehmlassung?

Die direkte Demokratie der Schweiz kennt zwei Mitwirkungsinstrumente als Mittel der Gesetzgebung des Bundes, deren Zweck darin besteht, ein breites Spektrum an Interessen zu beteiligen und zu berück­sichtigen, bevor Bundesrat bzw. Parlament Beschlüsse fassen: Anhörungen und Vernehmlassungen. Während Anhörungen bei Gegenständen und Themen von geringerer Brisanz zum Zug kommen, werden Vernehmlassungen durchgeführt bei „Verordnungen und anderen Vorhaben, die von grosser politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Tragweite sind“ (Vernehmlassungs­gesetz, VlG Art. 3, Satz 1 d.). Vernehmlassungen dienen somit der Meinungsbildung im politischen Raum, ihr Stellenwert ist höher als der einer bloßen Anhörung, das Verfahren einer Vernehm­lassung ist strikter reglementiert.

Jedefrau und jedermann können mitwirken!

Beteiligen – das heißt eine Stellungnahme einreichen – können sich ohne Einschränkung alle diejenigen, die die Thematik einer Vernehmlassung angeht. Hier, im Fall der Entsorgung radioaktiver Abfälle, ist das genauso auch die Bevölkerung der Nachbarländer der Schweiz.

Was geschieht mit Ihren Stellungnahmen?

Was bringt eine Vernehmlassung? Das Gesetz schreibt vor: „Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet.“ (VlG Art. 8, Satz 1) Die Ergebnisse werden in einem Bericht veröffentlicht und stellen eine Grundlage für die Beschluss­fassungen des Eidgenössischen Bundes dar. Ausdrücklicher Zweck eines Vernehmlassungsverfahrens (VlG Art. 2, Satz 2) ist es, Vorhaben des Bundes auf sachliche Richtigkeit, Vollzugstauglichkeit und Akzeptanz hin zu prüfen.

Zu welchen Inhalten, zu welchen Absichten der Schweiz können Sie Stellung nehmen?

Mit Etappe 2 der laufenden Suche nach Tiefenlagerstandorten werden Zwischenergebnisse festgehalten. Somit fallen wesentliche Vorentscheidungen, die die deutsche Bevölkerung im Grenzgebiet zu den nordschweizerischen Kantonen unmittelbar betreffen. Im Sachplan geologische Tiefenlager hat der Eidgenössische Bund die Suche nach geeigneten Standorten zur Entsorgung aller nationalen radioaktiven Abfälle geregelt, getrennt für die Abfalltypen schwach- und mittelaktiver (SMA) sowie stark wärmeentwickelnder hochaktiver Abfälle (HAA). Für die Projektierung, den Bau und den späteren Betrieb der Tiefenlager ist – im Auftrag der entsorgungspflichtigen Abfallverursacher – die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle Nagra zuständig. Ziel von Etappe 2 des Sachplans ist es, die ursprüngliche Auswahl der von der Nagra vorgeschlagenen sechs potentiell geeigneten Standortgebiete auf mindestens zwei Gebiete (jeweils für SMA und HAA) einzuengen, um diese in der folgenden dritten Etappe dann vertiefend erdwissenschaftlich untersuchen, vergleichen und sicherheitstechnisch bewerten zu können. Die Nagra hat vorgeschlagen, die vier Standortgebiete Südranden, Nördlich Lägern, Jura Südfuß und Wellenberg zurückzustellen und in Etappe 3 nicht weiter zu untersuchen (sog. 2x2-Vorschlag von Anfang 2015).

Dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat ENSI obliegt es als zuständige unabhängige Aufsichtsbehörde, den Gang des Verfahrens fachlich-wissenschaftlich zu begleiten. In seinem Gutachten zum 2x2-Vorschlag der Nagra kommt es zum Schluss, dass die Zurückstellung des Gebiets Nördlich Lägern auf Grundlage der derzeit verfügbaren geologischen Daten nicht robust begründet sei. Es wird deshalb vorgeschlagen, in Etappe 3 auch Nördlich Lägern weiter zu untersuchen. Zu gleichen Schlüssen kamen auch Fachgutachten der Kantone, die Eidgenössische Kommission für nukleare Sicherheit KNS und die deutsche ESchT (Expertengruppe Schweizer Tiefenlager, ein vom BMUB zur fachlichen Begleitung des Sachplanverfahrens eingesetztes interdisziplinäres Gremium). Der Bundesrat der Schweiz wird mithin die Gebiete Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost in die Standortwahl in Etappe 3 schicken – jedes dieser Gebiete kommt sowohl für ein SMA- wie auch für ein HAA-Lager in Frage.

Zweite zentrale Aufgabe in Etappe 2 war es in allen Regionen außerdem, geeignete Standorte für eine Oberflächenanlage zu bezeichnen. Ausgehend von Vorschlägen der Nagra – im Laufe der raumplanerischen Suche und Bewertung von Standortmöglichkeiten auch unter Mitwirkung der Standortkantone – haben die Regionalkonferenzen entsprechende Empfehlungen erarbeitet: In der Standortregion Zürich Nordost ist das Areal ZNO-6b vorgeschlagen (zwischen den Gemeinden Marthalen und Rheinau, gut 1 km vom Rhein bzw. der Staatsgrenze entfernt), in Jura Ost das Areal JO-3+ (zwischen Villigen und Böttstein, etwa 200 m neben der Aare, angrenzend an das Paul Scherrer Institut, und etwa 8 km oberhalb der Mündung der Aare in den Rhein). Die Region Nördlich Lägern sieht für Etappe 3 die beiden OFA-Standorte NL-2 (Weiach, etwa 550 m vom Rhein entfernt, gegenüber der deutschen Gemeinde Hohentengen am Hochrhein gelegen) und NL-6 (Stadel-Haberstal, am Rand des Grundwasserstroms der Glatt, etwa 2 km vom Rhein entfernt) als Alternativoptionen vor.

Aus deutscher Sicht liegen damit alle vorgeschlagenen Areale für Oberflächenanlagen eines Tiefenlagers in maximaler Nähe sowohl zur Grenze als auch zu den Trinkwasservorkommen im Rheintal. Diese Vorschläge für OFA-Standorte bilden gemeinsam mit der Festlegung der drei weiterhin zu untersuchenden geologischen Standortgebiete die wesentlichen raumwirksamen Ergebnisse von Etappe 2. Sie werden im Ergebnisbericht zu Etappe 2 beschrieben und planerisch gesichert – dem zentralen Dokument dieses Sachplanverfahrens, über das der Bundesrat voraussichtlich Ende 2018 entscheiden wird. Den Ergebnisbericht finden Sie hier:

Für die Vernehmlassung zu Etappe 2 im Sachplan geologische Tiefenlager sind zusätzlich zum Ergebnisbericht zahlreiche relevante Dokumente öffentlich aufgelegt worden. Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK ist für die Durchführung dieser Vernehmlassung zuständig; es hat die Vernehmlassungsunterlagen auf dieser Internetseite veröffentlicht: 

Alle weiteren Materialien, Arbeitsberichte, Gut­achten, Konzepte etc. sind hier bereitgestellt:

Eine Auswahl davon können Sie auch hier, auf dieser Seite der DKST herunterladen:

Berichte zu sozioökonomischen Auswirkungen können Sie hier herunterladen:

2. Einen Überblick über die nukleare Entsorgung der Schweiz gibt ein Umweltbericht (Zusammenfassen­der Bericht über die Auswirkungen geologischer Tiefenlager auf Mensch und Umwelt): Hier können grundlegende Informationen nachgelesen werden (um welche Arten und Mengen an Abfällen handelt es sich, welches Entsorgungskonzept liegt der Standortsuche der Schweiz zu Grunde, welche Alterna­tiven wurden geprüft, etc.), die rechtlichen Rahmenbedingungen und das Sachplanverfahren mit der regionalen Partizipation werden dargestellt, Bau und Betrieb eines Tiefenlagers in den Grundzügen so­wie die möglichen Oberflächenanlagen an den vorgeschlagenen Standorten in den drei weiter zu unter­suchenden Regionen werden beschrieben.

Vor allem werden erste Antworten dazu gegeben, welche Auswirkungen – im Sinne konventioneller Umweltwirkungen wie auch radiologischer Wirkungen – durch die Entsorgung atomarer Abfallstoffe verursacht werden können. Dieser Umweltbericht folgt dem An­spruch, eine Lesehilfe für den jetzigen Stand des Verfahrens zu sein; in seinen Darstellungen möglicher Auswirkungen fasst der Bericht Inhalte und Kernaussagen zusammen, die Gegenstand der in der Ver­nehmlassung veröffentlichten Dokumente, Arbeits- und Expertenberichte sind, ohne über die dort ge­troffenen Feststellungen hinauszugehen oder späteren Umweltprüfungen vorgreifen zu wollen. Klicken Sie hier, um den Umweltbericht aufzurufen:

Für die Abfassung Ihrer Stellungnahme können Sie sich auch des dafür vom BFE bereitgestellten Formu­lars bedienen:

Es erleichtert die Auswertung der Vernehmlassung, wenn Sie Ihre Stellungnahme mithilfe dieses Fragebogens abfassen. Sie können Ihre Bemerkungen direkt ins Word-Dokument eingeben und als Datei ans BFE schicken. Selbstverständ­lich steht es Ihnen jedoch frei, Ihre Stellungnahme in jeder anderen schriftlichen Form dem BFE über­mitteln.