[UPDATE] Deutsche Stellungnahmen in der Vernehmlassung zum Sachplan geologische Tiefenlager, Etappe 2
Noch bis zum 9. März 2018 können Stellungnahmen zu den grenznahen Endlagerstandorten für die atomaren Abfälle der Schweiz eingereicht werden. Wir veröffentlichen hier fortlaufend Stellungnahmen, die von deutschen Institutionen und Akteuren erarbeitet worden sind. Auch Privatpersonen, die sich von den Plänen zur Entsorgung des Atommülls betroffen sehen, können sich zum Verfahren und zu den Ergebnissen äußern, die der Eidgenössische Bundesrat dann verbindlich beschließen soll.
Wollen auch Sie zu den Zwischenergebnissen der Schweizer Standortsuche Stellung nehmen?
Lesen Sie hier nach, was Andere schreiben – und lassen Sie sich anregen, Ihre eigene Gedanken und Ansichten zu formulieren!
Bitte geben Sie uns auch Kenntnis, wenn Sie dem Bundesamt für Energie schreiben: Damit wir erfahren können, was Sie gegenüber der Schweiz vorbringen, und wenn Sie möchten auch gerne, um Ihre Stellungnahme hier einzustellen.
Ihre Stellungnahme – wie alle anderen, die fristgerecht eingehen – wird vom Eidgenössischen Bundesamt für Energie veröffentlich und ausgewertet. Die Landesregierung der Schweiz, der Bundesrat, wird dann voraussichtlich Ende 2018 über den (nach Abwägung der Resultate aus der Vernehmlassung überarbeiteten) Ergebnisbericht zum Sachplan geologische Tiefenlager, Etappe 2, beschließen. Damit werden die bislang erreichten und festgehaltenen Zwischenergebnisse, also ggf. auch die vorgeschlagenen Standorte für Oberflächenanlagen, fürs weitere Verfahren verbindlich fixiert.
Ihre schriftliche Stellungnahme, die Sie natürlich auch durch eine Unterschriftenliste ergänzen können, senden Sie bis zum 9. März 2018 persönlich an das Bundesamt für Energie (BFE), und zwar bevorzugt per Mail an die Adresse sachplan@bfe.admin.ch oder auf dem Postweg an das:
Bundesamt für Energie
Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle
CH-3003 Bern
Bitte beachten Sie die (ins Ausland längeren) Postlaufzeiten !
Stellungnahme der Landkreise
Die Stellungnahme der Landkreise können Sie hier direkt als PDF downloaden oder auf einer eigenen Seite nachlesen: