Die Gesuche sind eingereicht. Wie geht es nun weiter?
Seit dem 19. November 2024 liegen die Gesuche auf dem Tisch, mit denen die Nagra die Bewilligung für das geplante Endlager der Schweiz erlangen will. Erfahren Sie hier, wann die eingereichten Dossiers veröffentlicht und welche Schritte folgen werden, ehe die Eidgenössische Landesregierung, die Nationalversammlung und am Ende wohl auch das Stimmvolk über die Genehmigungen entscheiden.
Die Nagra hat zwei Gesuche zur Erteilung einer Rahmenbewilligung nach Eidgenössischem Kernenergierecht gestellt: Eines für die externe Brennelementeverpackungsanlage (BEVA) beim nationalen Zwischenlager (Zwilag) in Würenlingen und eines für das eigentliche Tiefenlager für die dauerhafte Entsorgung der in der Schweiz angefallenen radioaktiven Abfälle in der Standortregion Nördlich Lägern. Aus deutscher Sicht reden wir bei der BEVA über eine Entfernung von etwas über 7 km zur Landesgrenze, beim Endlager ist die Distanz zu Deutschland geringer als 3 km.
Die Gesuche werden aktuell – gemäß Kernenergiegesetz (KEG) Art. 42 – vom Bundesamt für Energie und den weiteren zuständigen Bundesbehörden einer Vollständigkeitsprüfung unterzogen. Diese Prüfung ist der Grund dafür, dass die eingereichten Unterlagen vorerst noch nicht veröffentlicht sind. Die Behörden können Ergänzungen verlangen, die die Antragstellerin in die relevanten Dokumente des Gesuchs einarbeiten muss. Die gegebenenfalls vervollständigten Gesuche werden dann online zugänglich gemacht werden. Dies sollte voraussichtlich im Verlauf des Frühjahrs (bis etwa zum Mai 2025) geschehen.
Die Gesuche der Nagra sind dann Gegenstand intensiver fachlicher Prüfungen. Geprüft wird dabei nicht nur durch die Bundesbehörden, sondern auch durch kantonale, deutsche und internationale Experten. Deutschland ist dabei durch Art. 44 KEG den Kantonen gleichgestellt: Dem betroffenen Nachbarstaat steht ein Mitwirkungsrecht im Bewilligungsverfahren zu.
„Art. 44 Mitwirkung des Standortkantons
Das Departement beteiligt den Standortkanton sowie die in unmittelbarer Nähe des vorgesehenen Standorts liegenden Nachbarkantone und Nachbarländer an der Vorbereitung des Rahmenbewilligungsentscheides. Die Anliegen des Standortkantons und der in unmittelbarer Nähe liegenden Nachbarkantone und Nachbarländer sind zu berücksichtigen, soweit dies das Projekt nicht unverhältnismässig einschränkt.“
Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) hat auf Seiten Deutschlands die Zuständigkeit für das Endlager der Schweiz und wird die Verfahrensbeteiligung und die fachlichen Überprüfungen der deutschen Experten und Behörden koordinieren.
Am Ende der Prüfungsphase werden fachliche Berichte und Gutachten vorliegen, auf die sich die Rahmenbewilligung abstützen kann. Daneben werden aber weitere Stakeholder, etwa die Regionalkonferenz Nördlich Lägern, die Kantone, Landkreise und Gemeinden, ihre Interessen und politischen Standpunkte zu Papier bringen. Alles zusammen wird schließlich der Öffentlichkeit vorgelegt, die damit Gelegenheit bekommen wird, sich zu äußern, um mit Gründen ihre Interessen einbringen und auf die formellen Entscheidungen Einfluss nehmen zu können. Bei diesen im ersten Schritt für die radioaktive Entsorgung notwendigen Genehmigungen handelt es sich um drei getrennte, aber administrativ und inhaltlich zusammenhängende Rechtsakte: Die beiden Rahmenbewilligungen, wie beschrieben, und den Sachplan geologische Tiefenlager, der die nach KEG bewilligten Projekte und Standorte raumplanerisch und für die Schweiz behördenverbindlich abbildet.
![Verfahrensschema BFE / Quelle: Bundesamt für Energie, https://regionalkonferenz-laegern.ch/wp-content/uploads/2023/09/Praesentation-BFE_VV-19.11.24.pdf , letzter Abruf am 20. Februar 2025] Verfahrensschema BFE / Quelle: Bundesamt für Energie, https://regionalkonferenz-laegern.ch/wp-content/uploads/2023/09/Praesentation-BFE_VV-19.11.24.pdf , letzter Abruf am 20. Februar 2025]](/assets/images/d/Ablaufschema%20SgT-RBV%20aus%20Praesentation-BFE_VV-19.11.24-f3256974rng7c3z.jpg)
Voraussichtlich im Jahr 2029 werden dem Eidgenössischen Bundesrat die Gesuche für die BEVA und fürs Tiefenlager zur Bewilligung vorgelegt, und zugleich wird er den Sachplan – mit Ergebnisbericht, Festsetzungen und Objektblättern – abschließen. Während das Sachplanverfahren damit beendet sein wird, muss die Rahmenbewilligung erst noch vom Parlament genehmigt werden und sehr wahrscheinlich auch einer Volksabstimmung auf nationaler Ebene unterzogen werden, um Rechtskraft zu erlangen.
Damit wird aber noch lange nicht aller Tage Abend sein. Bis zur Fertigstellung des Endlagers werden mehrere weitere Genehmigungsschritte zu erfolgen haben. Die Entsorgung unsres radioaktiven Erbes (wie lange werden wir eigentlich noch von „unserem“ Müll reden können?) ist eben ein Jahrhundertprojekt. Früher strebte man zur Ewigkeit gen Himmel. Heute gräbt man tiefe Löcher. So ändern sich die Zeiten.