Sondierbohrungen – Gesuche für Jura Ost öffentlich aufgelegt
Seit dem 27. Februar 2017 liegen die acht Gesuche der Nagra für die geplanten Sondierbohrungen in Etappe 3 in den Standortgemeinden Jura Ost öffentlich auf. Die Sondierbohrungen sind nach Schweizer Kernenergierecht genehmigungspflichtig.
Dieser wichtige Verfahrensschritt eröffnet denjenigen, die von den Bohrungen betroffen sein werden, die Möglichkeit, Einsprachen einzulegen; die gesetzte Einsprachefrist beträgt 30 Tage. Wer die mit der Offenlegung gegebene Gelegenheit nicht nutzt, fristgerecht Einsprache zu erheben, bleibt vom weiteren Genehmigungsverfahren ausgeschlossen.
Weitere Informationen können der angehängten Mitteilung des BFE sowie dem Newsletter Tiefenlager vom März 2017 entnommen werden.
Die Sondierbohrungen für ZNO werden voraussichtlich am 13. März 2017 öffentlich aufgelegt. Hierauf wird das BFE wiederum mit einer Medienmitteilung aufmerksam machen.