Aktuelle Informationen

Die Anordnung der verschiedenen, für die Entsorgung der nuklearen Abfälle erforderlichen ober­irdischen Anlagen in den drei Standortregionen bleibt umstritten. Seit 2019 liegen dazu die Vorschläge der Nagra auf dem Tisch. Sie wurden seitdem im Rahmen der regionalen Partizipation geprüft und bewertet; die Regionalkonferenzen werden ihre Stellungnahmen mit Empfehlungen, Kritik und offenen Fragen im Laufe des Jahres 2021 beschließen.

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„Einige Standortareale liegen nahe am Rhein und der Aare.“ Mit dieser Beobachtung kann man schon zur Frage kommen, ob die oberirdischen Bauwerke eines Endlagers, in denen die strahlenden Abfälle in Lagerbehälter eingeschlossen und von denen aus sie nach unten transportiert werden sollen, „nicht ausserhalb des Wirkungsbereiches der beiden Flüsse vorgesehen werden sollten“ – so jedenfalls der Schluss des BAFU (Bundesamt für Umwelt), gezogen in einer Stellungnahme im Jahr 2015. Offensichtlich, wer so fragt, fordert eigentlich zu etwas auf: Nämlich durch kluge Wahl von Standorten Vorsorge zu treffen, um mögliche Schäden durch Ereignisse, die eigentlich nicht geschehen dürfen, wo nicht zu vermeiden, so wenigstens zu begrenzen, falls sie eben doch eintreten. Dieser Gedanke aber – so einleuchtend er ist – wird bekämpft. Warum? Dazu diese Geschichte …

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